Genehmigungen

Zukünftig wird nur noch eine einzige Genehmigung, die sogenannte Umgebungsgenehmigung (omgevingsvergunning) einzuholen sein. Sie ersetzt die Baugenehmigung und die Umweltgenehmigung, die derzeit noch beide vorgeschrieben sind.

Im derzeit noch geltenden System muss die Baugenehmigung beim Bürgermeister- und Schöffenkollegium (College van Burgemeester en Schepenen) der jeweiligen Gemeinde beantragt werden. Der Antrag wird im Rathaus eingereicht.

Die Umweltgenehmigung ist je nach Grad der Umweltauswirkungen der geplanten Tätigkeit beim Bürgermeister- und Schöffenkollegium der Gemeinde, in der die geplante Tätigkeit ausgeübt werden soll, oder beim Ständigen Ausschuss (Bestendige Deputatie) der Provinz zu beantragen. Nähere Informationen dazu erteilt die Agentschap Ondernemen.

Die neue Umgebungsgenehmigung muss zukünftig beim Bürgermeister- und Schöffenkollegium beantragt werden. Das Kollegium ist zur Erteilung dieser Genehmigung befugt, es sei denn:

  • es handelt sich um einen Fall mit möglicherweise schwerwiegenden Umwelt-, sozialwirtschaftlichen oder Umgebungsauswirkungen. In diesen Fällen entscheidet der Ständige Ausschuss der Provinz.
  • es handelt sich um ein wichtiges strategisches Projekt. In diesen Fällen entscheidet die flämische Regierung.

Ob darüber hinaus andere Genehmigungen einzuholen sind, hängt von der Art des Unternehmens ab:

  • Nahrungsmittelherstellung: Anerkennung, Registrierung oder Zulassung der belgischen Bundesbehörde für Nahrungsmittelsicherheit (Federaal Agentschap voor de Veiligheid van de Voedselketen) erforderlich
  • bei Handelsniederlassungen mit einer Fläche von über 400 m²: Einreichung einer sozialwirtschaftlichen Genehmigung beim Bürgermeister- und Schöffenkollegium erforderlich

Informationen zu allen anderen für Ihre spezifische Tätigkeit erforderlichen Genehmigungen erhalten Sie bei der Agentschap Ondernemen.

Login

User name
Passwort